Do, Nov 2 2023

AFIR: Wie man eine skalierbare und konforme Zahlungsinfrastruktur für Ladenetzwerke aufbaut

Mit bereits mehr als 550.000 Stationen in ganz Europa wächst die Zahl der E-Ladestationen rasant. Denn fast die Hälfte aller Stationen befindet sich in den Benelux-Ländern und in Deutschland, ist klar, dass es in der EU noch viel zu tun gibt. Eine neue Verordnung für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zielt darauf ab, die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektroautos in Europa zu erhöhen und drängt außerdem darauf, ein benutzerfreundlicheres Ladeerlebnis zu schaffen. Dies bringt jedoch auch einige herausfordernde Pflichten für Ladesäulenbetreiber mit sich. Ein wichtiger Punkt sind die Zahlungen.

Current flow

AFIR und Zahlungen

Die AFIR-Verordnung stellt sicher, dass die Bezahlung an allen Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Europa einheitlich und vereinfacht erfolgt. So müssen ab 2024 alle Ladepunkte ohne Abo oder Voranmeldung zugänglich sein und kontaktloses Bezahlen mit Kredit- und Debitkarten ermöglichen. Fahrer von Elektrofahrzeugen sollen von den gleichen Bezahlmöglichkeiten profitieren können, wie sie es von Tankstellen gewohnt sind.

Dies zu erreichen, ist leichter gesagt als getan. Eigentümer der Ladestationen können Ladenetzwerke sein, die nur die Infrastruktur versorgen, aber auch Energieunternehmen. Auf der anderen Seite gibt es Organisationen, die diese Infrastruktur nutzen, um das Ladeerlebnis anzubieten. Das können entweder große Geschäfte mit Ladestationen auf ihren Parkplätzen oder auch Kommunen sein. Am Ende des Tages ist der Eigentümer der Infrastruktur für die Zahlungen an den Ladestationen verantwortlich, er muss den Verbrauchern das einfache Bezahlen mit einer Debit-/Kreditkarte oder einem QR-Code ermöglichen und sicherstellen, dass alle Begünstigten ihren rechtmäßigen Anteil erhalten.  

Ideal flow

Besitzer von Stationen können nicht als Zahlungsanbieter fungieren

Ein wichtiges Hindernis, dies unabhängig zu tun, ist die europäische PSD2-Verordnung. Nach dieser Verordnung können sie ohne die erforderliche Lizenz nicht als Zahlungsdienstleister auftreten. Auch ist es dem Eigentümer der Infrastruktur nicht gestattet, ein Treuhandkonto zu nutzen, um einen Zahlungsfluss zwischen den Begünstigten einzurichten. Darüber hinaus kann es eine große Hürde sein, dies richtig zu tun, obwohl es nicht Ihr Kerngeschäft ist. Um die PSD2 einzuhalten, ein reibungsloses Kundenerlebnis zu bieten und sich keine Gedanken über Skalierbarkeitsprobleme machen zu müssen, könnten Eigentümer der Ladeinfrastruktur die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Plattform-Zahlungsdienstleister (Platform PSP) in Betracht ziehen.

Letztendlich dürfen Sie keine Drittmittel empfangen, halten und/oder weiterleiten, wenn Sie nicht im Besitz einer Zahlunsdienstleisterlizenz  sind.

Die Zusammenarbeit mit dem Zahlungsanbieter stellt automatisch sicher:

  • PSD2-Konformität, da die Plattform PSP bereits über die erforderliche Lizenz verfügt
  • Onboarding neuer Händler im Netzwerk durch Know your Customer (KYC)
  • Multi-Split-Zahlungen: Die Zahlung wird zum Zeitpunkt der Transaktion automatisch in eine Entschädigung für alle beteiligten Parteien aufgeteilt.
  • Aktuelle Verbindungen mit Zahlungsmethoden und einfache Expansion in andere Länder.
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