Wie man Zahlungsströme bei Franchise-Unternehmen intelligenter gestaltet (und die Vorschriften einhält)
Das Schöne an einem Franchise-Unternehmen ist, dass sich beide Parteien gegenseitig verstärken. Der Unternehmer bringt die Produkte und Dienstleistungen einer lokalen Niederlassung zu einem lokalen Publikum und kann verschiedene Einrichtungen der nationalen oder internationalen Organisation nutzen.
Bei Einzelhändlern und Dienstleistern gehört dazu oft ein zentraler Webshop, in dem Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen kaufen können. In der Regel nimmt die nächstgelegene Franchise die Bestellung entgegen, und von der Zentrale aus wird die Zahlung eingezogen und mit dem Franchisenehmer abgerechnet. Der Umgang mit diesen Zahlungsströmen ist nun jedoch Gegenstand der PSD2-Gesetzgebung. Das bedeutet, dass die Muttergesellschaft in diesen Fällen als Zahlungsdienstleister gilt und dafür eine Zulassung benötigt. Außerdem müssen verschiedene von der Aufsichtsbehörde auferlegte Anforderungen erfüllt werden.
Was bedeutet PSD2?
PSD2 (Payment Service Directive) ist eine europäische Richtlinie, die die Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern vorsieht. PSD2 ist der Nachfolger der ersten Version der Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten in lokales Finanzrecht umgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass die Umsetzung diese Gesetzgebung von Land zu Land unterschiedlich sein kann.
PSD2 soll einen einheitlichen digitalen Zahlungsmarkt für alle europäischen Mitgliedsstaaten schaffen und Innovation und Erneuerung ermöglichen. Gleichzeitig wird durch die Überarbeitung der ersten Richtlinie sichergestellt, dass mehr Parteien von den Regelungen erfasst werden.
Welche Anforderungen müssen Franchise-Unternehmen erfüllen?
Eine wichtige Änderung im Rahmen der PSD2 ist der Anwendungsbereich. Die erste Fassung der PSD-Richtlinie galt nur für Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Erbringung von Zahlungsdiensten ist. Im Rahmen der PSD2 müssen jedoch auch Unternehmen, für die Zahlungsdienste eine Nebentätigkeit darstellen, die Richtlinie einhalten.
Sobald ein Franchise-Unternehmen “Drittmittel” verarbeitet, d. h. Geld von einem selbst verwalteten Bankkonto einzieht und es an die Begünstigten weiterleitet, fällt es unter die neue PSD2-Gesetzgebung.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Um die europäische PSD2-Richtlinie zu erfüllen, haben Franchise-Unternehmen zwei Möglichkeiten:
1. eine Zulassung bei der örtlichen Aufsichtsbehörde beantragen.
2. den Zahlungsverkehr an einen spezialisierten Zahlungsdienstleister auslagern.
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