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Ein Marktplatz oder eine Plattform sind kein Webshop!
Marktplätze haben eine besondere Dynamik. Über diese Plattformen können potenziell Millionen von "Webshops" ihre Produkte verkaufen. Als Verkäufer können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen auftreten, die ihre Waren über einen Marktplatz verkaufen. Der Marktplatz ist nicht der Warenverkäufer und somit auch nicht der rechtmäßige Empfänger der Erlöse. Die Zahlungsströme sind daher ganz anders und nicht so unkompliziert wie bei Webshops.
Zahlungen auf Marktplätzen
Kompliziert, finanziell anfällig und rechtswidrig ist es, wenn zunächst der gesamte Betrag an den Marktplatz ausgezahlt wird und dieser dann den endgültigen Betrag (mit oder ohne Einbehaltung einer Provision) an den endgültigen Verkäufer weiterleitet. Außerdem gehört eine solche Auszahlung nicht zum Kerngeschäft eines Marktplatzes, und die Aufsichtsbehörden betrachten dies als Finanzdienstleistung mit sämtlichen damit verbundenen Verpflichtungen. Ein Marktplatz müsste dann eine Lizenz beantragen, um selbst als Zahlungsdienstleister tätig zu werden. Die Zusammenarbeit mit einem auf Marktplätze und Plattformen spezialisierten Zahlungsdienstleister kann Ihnen helfen, diese Hürden zu überwinden.
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