Platform to business Verordnung fur Plattform Marktplatze
Di, Jul 2 2020

die vier wichtigsten fragen über die P2B-Verordnung

Am dem 12. Juli trat die europäische "Platform-to-Business"-Verordnung (P2B) in Kraft. Unternehmer nehmen ihre Geschäfte zunehmend Online über Plattformen vor. Die Europäische Kommission möchte sie dabei unterstützen, indem sie Regeln dafür aufstellt, was in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden soll, indem sie mehr Transparenz bei den Ranglisten bietet und sie bei der Beilegung von Streitigkeiten unterstützt. Keine Zeit, den gesamten Gesetzestext durchzugehen? Verständlicherweise führen wir deshalb die vier wichtigsten Teile auf.



1. Für wen gilt die P2B-Regelung?

Die P2B-Verordnung gilt für Plattformen, die Transaktionen zwischen Händlern (Verkäufern) und Verbrauchern (Käufern) erleichtern. Auch wenn die endgültige Transaktion nicht über die Plattform, sondern über die Website des Verkäufers oder an einem physischen Ort stattfindet. Denken Sie an Vergleichsseiten wie idealo oder eine Plattform wie Treatwell, wo Sie einen Termin beim örtlichen Friseursalon vereinbaren können.

 

Eine Plattform fällt unter die P2B-Verordnung, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Die Verkäufer auf der Plattform befinden sich in der Europäischen Union

  • Die Plattform bietet den Verbrauchern in der Europäischen Union Produkte und Waren an.

  • Auf der Plattform werden Produkte und Dienstleistungen von Verkäufern an Verbraucher (B2C) und nicht von Unternehmern an Unternehmer (B2B) angeboten.

  • Die Plattform hat eine vertragliche Vereinbarung mit den Verkäufern, die ihre Produkte oder Waren anbieten

Es gibt auch Plattformen, die nicht unter die P2B-Verordnung fallen. Ein Online-Shop, der direkt an Verbraucher verkauft, muss logischerweise nicht den Bestimmungen der Verordnung entsprechen. Aber auch Plattformen, auf denen Verbraucher untereinander (kostenlos) Produkte austauschen, wie z.B. Nextdoor oder Peerby, sind gesichert.

 

 

Laden Sie die P2B-Infografik herunter, um herauszufinden, ob Ihre Plattform die P2B-Verordnung und die für Sie geltenden Richtlinien einhalten muss.

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2. Was müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen?

Die Europäische Kommission schlägt auch eine Reihe neuer Regeln für die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Plattform vor. Beispielsweise müssen die Geschäftsbedingungen in klarer Sprache verfasst sein, um von den Verkäufern auf der Plattform leicht gefunden werden zu können. Darüber hinaus vermitteln die Geschäftsbedingungen einschließlich der persönlichen Daten, zu denen ein Verkäufer Zugang haben wird.

Im Falle einer Änderung der Geschäftsbedingungen hat ein Verkäufer 15 Tage Zeit, um festzustellen, ob er mit den Geschäftsbedingungen einverstanden ist oder ob er seine Produkte und Dienstleistungen nicht mehr über die Plattform anbieten möchte. Im Falle einer massiven Änderung gilt eine längere Kündigungsfrist, um dem Verkäufer Zeit zu geben, sich angemessen vorzubereiten. Im Falle von Textänderungen, einer Änderung der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer Anpassung, die Nachteile für die Verbraucher (z.B. Betrug) bereitet, gilt keine Kündigungsfrist.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen auch, wann eine Plattform einen Verkäufer sperren oder löschen kann. Dazu muss jedoch ein guter Grund aufgeführt werden, wie z.B. wiederholte Verletzungen der Geschäftsbedingungen oder das Anbieten von mangelhaften Produkten oder Dienstleistungen. Eine Plattform muss einen Verkäufer mindestens 30 Tage im Voraus über die Löschung/Sperrung des Nutzerkontos aus einem wichtigen Grund informieren.

 

 

 

3. Wie sind die Reglungen für Rankings und das Verhältnis zwischen eigenen Produkten und Dritter?

Rankings sind für Verkäufer auf einer Plattform äußerst wichtig. Probleme wie hohe Renditen, Stornierungen oder niedrige Bewertungen durch Käufer können die Platzierung eines Verkäufers in den Suchergebnissen beeinflussen. Die Europäische Kommission möchte, dass die Plattformanbieter mehr Einblick in die Parameter geben, die zur Bestimmung der Rangfolge verwendet werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten daher die wichtigsten Parameter und die relative Bedeutung dieser enthalten. Gegen Bezahlung ist es möglich, seine Produkte auf der Rangliste hervorzuheben, dies sollte auch in den Geschäftsbedingungen klar beschrieben werden. Schließlich darf ein Plattformbetreiber seine Produkte gegenüber Dritten nicht bevorzugt behandeln. Der Plattforminhaber muss dies klar und deutlich darstellen.

 

 

4. Was sind Änderungen von Beschwerden und für wen gilt dies?

Um Streitigkeiten zwischen einer Plattform und einem Anbieter zu beheben, schlägt die Europäische Kommission neue Regeln für größere Anbieter vor. Diese handeln mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Diese Parteien müssen ein Beschwerdemanagement einrichten, an dem die Verkäufer ihre Beschwerden einfach und schnell richten können. Darüber hinaus ernennen diese Plattformen mindestens zwei Vermittler, die Streitigkeiten außergerichtlich lösen können. Im Falle eines Rechtsstreits kann sich eine gemeinnützige Organisation im Namen der Verkäufer einsetzten.

 

 

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